Es gibt im Wesentlichen folgende Möglichkeiten, bei denen Sie mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht in Berührung kommen können:
- Sie handeln mit Waren (Fertigprodukten)
- Sie liefern ein Produkt betriebsbereit zu Ihrem deutschen Kunden (Werklieferung)
- Sie erbringen sonstige Leistungen in Deutschland (keine ausschliesslichen Warenlieferungen)
- Sie kaufen in Deutschland Waren oder Dienstleistungen ein und zahlen auf den Kaufpreis deutsche Umsatzsteuer (VORSTEUERVERGÜTUNG)
In allen Fällen ist für die Frage, ob ein Fall der deutschen Umsatzbesteuerung vorliegt, zu klären, wo der Ort liegt, an dem ein Umsatz ausgeführt wurde.