Es gibt im Wesentlichen folgende Möglichkeiten, bei denen Sie mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht in Berührung kommen können:

  • Sie handeln mit Waren (Fertigprodukten)
  • Sie liefern ein Produkt betriebsbereit zu Ihrem deutschen Kunden (Werklieferung)
  • Sie erbringen sonstige Leistungen in Deutschland (keine ausschliesslichen Warenlieferungen)
  • Sie kaufen in Deutschland Waren oder Dienstleistungen ein und zahlen auf den Kaufpreis deutsche Umsatzsteuer (VORSTEUERVERGÜTUNG)

In allen Fällen ist für die Frage, ob ein Fall der deutschen Umsatzbesteuerung vor­liegt, zu klären, wo der Ort liegt, an dem ein Umsatz ausgeführt wurde.