Fortune mondiale / revenus mondiaux

En principe, il y a obligation en Suisse de déclarer la fortune mondiale ainsi que les revenus mondiaux, car ces éléments servent à déterminer le taux d'imposition.

Dans la pratique, il arrive souvent que le contribuable oublie de déclarer un bien immobilier situé à l'étranger. Il en va de même pour les comptes de dépôt étrangers ainsi que les revenus des capitaux.

Dans ces cas, selon la convention de double imposition, le droit d'imposition appartient souvent au pays de résidence (si des CDI existent). Le pays étranger a, quant à lui, déjà prélevé un impôt à la source avant le paiement du revenu (dividende par exemple).

La double imposition est toutefois évitée si le pays de résidence déduit l’impôt étranger et si le pays étranger respecte les procédures de remboursement.


Immobilier : entretien de son bien immobilier

Les frais d'entretien des copropriétés ou des maisons indépendantes dépassent rapidement la déduction forfaitaire autorisé. De nombreux coûts, parfois méconnus, sont déductibles. Par exemple, les frais des compteurs d'eau, les coûts des abonnements aux services de chauffage ou les frais relatifs à la préparation des relevés des coûts de chauffage représentent des frais d’entretien et sont alors déductibles. Pour savoir quels frais d'entretien peuvent être déduits pour les biens immobiliers dans le canton de Zurich, consultez: À l'administration fiscale cantonale de Zurich


Réduction de la valeur locative en cas de sous-occupation du bien immobilier

Suite au départ des enfants, d’un décès ou d’un divorce, certaines pièces restent parfois inoccupées. La valeur locative peut alors être réduite proportionnellement au nombre de pièces inoccupées ; une pièce de plus de 30 mètres carrés est considérée comme deux pièces ; les pièces annexes comme la salle de bain et la cuisine sont considérées comme des pièces à part entière dans les maisons individuelles et comme demi-pièce dans les copropriétés. Cependant, ces espaces libres ne peuvent plus être utilisés.

Ces règles peuvent toutefois varier d’un canton à l’autre.


Verringerung Eigenmietwert bei Unternutzung

Verringerung Eigenmietwert bei Unternutzung

Sind die Kinder ausgezogen, wird Platz frei. Auch nach dem Tod eines Partners oder nach einer Scheidung. Der Eigenmietwert kann nun proportional um das nicht genutzte Zimmer verringert werden, ein Zimmer mit mehr als 30 Quadratmetern Fläche gilt sogar als zwei Räume. Nebenräume, Bad und Küche gelten bei Ein­fa­mi­lien­häu­sern als zwei Räume, bei Eigentumswohnungen als ein Raum. Allerdings dürfen solche freien Räume nicht mehr genutzt werden.


Liegenschaften: Unterhalt bei Wohneigentum

Die Unterhaltskosten bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern übersteigen rasch einmal den Pauschalabzug. Viele abzugsfähige Kosten sind selbst Veranlagungsbeamten nicht immer geläufig. So etwa die Gebühren für Wasserzähler, die Kosten für Heizungsservice-Abonnemente oder der Aufwand für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen. Die Behörde streicht dann oft den ganzen Abzug und lässt nur den Pauschalabzug zu. Dagegen kann man Einsprache einlegen.

Was im Kanton Zürich an Unterhaltskosten für Liegenschaften abziehbar ist finden Sie unter: Zum Kantonalen Steueramt Zürich


Weltweites Vermögen / Weltweites Einkommen

Es besteht grundsätzlich die Pflicht das weltweite Vermögen sowie das weltweit erzielte Einkommen zu deklarieren, denn zumindest zur Bestimmung des jeweiligen Steuersatzes werden diese Faktoren auch in der Schweiz benötigt.

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass z.B. im Ausland gelegene Häuser und Eigentumswohnungen in der schweizerischen Steuerdeklaration nicht angegeben werden. In den meisten Fällen geschieht dies wohl aus Unkenntnis über die entsprechende Deklarationspflicht bzw. aufgrund von Fehlinformationen.

Gleiches gilt für ausländische Depots und den daraus erzielten Zinsen und Dividenden. In den Fällen liegt das Besteuerungsrecht je nach Doppelbesteuerunsabkommen oftmals (sofern DBA vorhanden) beim Ansässigkeitsstaat, welcher bei in der Schweiz unbeschränkt Steuerpflichtigen oft die Schweiz ist. Dies, obwohl vielfach bereits ausländische Quellensteuern vor Auszahlung zB der Dividenden im ausländischen Staat einbehalten wurden.

Zwecks Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind hier die Anrechungsverfahren im Ansässigkeitsstaat und die Rückerstattungsverfahren in den ausländischen Staaten (Quellenstaaten) zu beachten.


Hypothek indirekt amortisieren

Bei Erwerb von Wohneigentum werden mindestens 20% Eigenkapital verlangt. Mit der sogenannten ersten Hypothek kann in der Regel maximal 65-70% belehnt werden. Wer also «nur» 20% Eigenkapital mitbringt, muss die restlichen 10 bis 15% des Kredites über eine zweite Hypothek laufen lassen, welche in der Regel mit einem höheren Zinssatz als die 1. Hypothek belastet ist. Die 2. Hypothek muss meistens innerhalb von 15 Jahren oder bis Sie 65 Jahre alt sind, zurückbezahlt werden.

Entweder Sie zahlen die 2. Hypothek direkt Jahr für Jahr zurück oder Sie amortisieren diese indirekt, in dem Sie eine kapitalbildende Säule 3a abschliessen, die Sie an Ihre Bank oder Versicherungsgesellschaft verpfänden. Die jährlichen Säule 3a Prämien zahlen Sie ein und zahlen das angesparte Kapital später auf einmal zurück.

Abhängig von Ihrer finanziellen Situation bietet die indirekte Amortisation die folgenden Vorteile: 

  • Höhere Steuerabzüge, da sich die Hypothek nicht verringert, niedrigeres steuerbares Vermögen
  • Höhere Steuerabzüge, Verringerung des steuerbaren Einkommens durch die Einzahlungen in die Säule 3a, gleichzeitig nehmen die Hypothekarzinsen im Gegensatz zur direkten Amortisation nicht ab und lassen sich steuerlich ebenfalls abziehen

Sollten Sie jedoch unter der hohen Schuldenlast leiden, empfiehlt sich die direkte Amortisation, bei der die Schuldendlast und somit die Zinslast so schnell wie möglich reduziert werden kann.


Steuereinsparung durch Staffelung der Bezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse

Die Auszahlung von Vorsorgekapitalien aus der Säule 3a und der Pensionskasse unterliegt einer sogenannten Kapitalauszahlungssteuer, welche wie die Einkommenssteuer einer Progression unterliegt. In den allermeisten Fällen ist daher die Steuereinsparung durch Staffelung der Bezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse erheblich. Es ist möglich, mehrere Säule 3a Konten / Depots zu eröffnen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt in unterschiedlichen Steuerperioden und getrennt vom Pensionskassenkapital zu beziehen. Vorsorgekapitalien (2. Säule und Säule 3a), die in glei­chen Jahren ausbezahlt werden, werden zusammen gezählt. Konten oder Depots im Rahmen der Säule 3a können nur vollständig bezogen werden. In wenigen Kan­to­nen gibt es Ausnahmen in Bezug auf die Auszahlung von Vorsorgekapitalien.


Steuerabzug durch Einkauf in die Schweizer Pensionskasse

Genau gleich wie bei der Säule 3a können Pensionskasseneinkäufe vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Neben vorsorgetechnischen Über­le­gun­gen hat ein Pensionskasseneinkauf daher oft das Ziel, die Steuer­pro­gression auf dem Einkommen zu brechen. Einkäufe sollten langfristig geplant und auf die individuelle Steuersituation abgestimmt werden. Durch das richtige Vorgehen kann die Steuerersparnis erheblich optimiert werden. Das Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis oder Sie erfahren es direkt bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

Einkauf in die Pensionskasse staffeln

Bei der Steuereinsparung durch Einzahlungen in die Pensionskasse geht es darum, die Steuerprogression optimal zu brechen. Kann man den Effekt über mehrere Jahre verteilen, erhöht sich die Steuereinsparung entsprechend. Dies ist eine Folge des pro­gres­siven Steuersystems in der Schweiz. Kaufen Sie sich in die Pensionskasse in ein­em Jahr ein, in welchem Sie keine oder weniger andere Steuerabzüge als üblich tä­ti­gen (zum Beispiel Liegenschaftsunterhalt etc.) oder in Jahren mit besonders hohem Einkommen. Analysieren Sie Ihre persönliche Progressionskurve und bestimmen Sie, wie hoch ein Pensionskasseneinkauf maximal sein sollte, damit der Effekt nicht zu stark verwässert wird.


WANN kann es zu einer umsatzsteuerlichen Registrierung eines Schweizer Unternehmers in Deutschland kommen?

Es gibt im Wesentlichen folgende Möglichkeiten, bei denen Sie mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht in Berührung kommen können:

  • Sie handeln mit Waren (Fertigprodukten)
  • Sie liefern ein Produkt betriebsbereit zu Ihrem deutschen Kunden (Werklieferung)
  • Sie erbringen sonstige Leistungen in Deutschland (keine ausschliesslichen Warenlieferungen)
  • Sie kaufen in Deutschland Waren oder Dienstleistungen ein und zahlen auf den Kaufpreis deutsche Umsatzsteuer (VORSTEUERVERGÜTUNG)

In allen Fällen ist für die Frage, ob ein Fall der deutschen Umsatzbesteuerung vor­liegt, zu klären, wo der Ort liegt, an dem ein Umsatz ausgeführt wurde.